Für Kunden & Partner von JTL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle über die Internetpräsenz jtl- software.de bzw. deren Subdomains und Unterseiten sowie den Online-Shop (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „JTL- Store“) der JTL-Software-GmbH, Rheinstraße 7, 41836 Hückelhoven, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „JTL“; weitere Angaben siehe Impressum), geschlossenen Verträge zwischen JTL und Ihnen als Käufer / Besteller / Auftraggeber (nachfolgend bezeichnet als „Kunde“).
  2. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Die AGB gelten auch dann, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden oder nicht nochmals gesondert auf diese hingewiesen wird. Maßgebend ist jeweils die bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
  3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der AGB noch gesondert hingewiesen.
  4. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden von der Inanspruchnahme der im JTL-Store beworbenen und angebotenen Leistungen ausgeschlossen. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB.
  5. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn JTL ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von JTL schriftlich anerkannt worden sind. Selbst wenn JTL auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  6. Die nachfolgenden unter Abschnitt A aufgeführten Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend bezeichnet als „Allgemeine Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen JTL und dem Kunden, unabhängig davon, welche Leistungen der Kunde in Anspruch nimmt. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Bedingungen gelten je nach Art der in Anspruch genommenen Leistungen besondere Bedingungen, die in den Abschnitten B bis H der AGB (nachfolgend bezeichnet als „Besondere Bedingungen“) aufgeführt sind. Im Fall eines Widerspruchs gehen die Regelungen der Besonderen Bedingungen für die in Anspruch genommenen Leistungen denjenigen der Allgemeinen Bedingungen vor, sofern dieser Vorrang nicht in den Besonderen Bedingungen ausgeschlossen ist.
  7. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von JTL maßgebend.
  8. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind unter Ausschluss der Textform in Schriftform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  9. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  10. Für die Nutzung des auf der Internetseite von JTL vorgehaltenen Forums gelten unabhängig von diesen AGB gesonderte Nutzungsbedingungen.
Abschnitt A:

Allgemeine Bedingungen

  1. Alle Angebote von JTL sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Die Inanspruchnahme der von JTL im JTL-Store angebotenen Leistungen erfordert die Einrichtung eines Kundenkontos oder die Nutzung eines bestehenden Kundenkontos. Für die Einrichtung eines Kundenkontos ist eine Registrierung des Kunden durch Angabe seiner persönlichen Daten erforderlich. Diese Registrierung ist kostenlos. Abgesehen vom Einverständnis des Kunden mit der Geltung der in den vorliegenden AGB geregelten Verpflichtungen ist mit der Registrierung eine weitergehende Verpflichtung des Kunden hinsichtlich einer Inanspruchnahme der von JTL angebotenen Produkte und Dienstleistungen nicht verbunden.

    1. Mit der Registrierung versichert der Kunde, dass sämtliche seiner im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Angaben behält sich JTL vor, das Kundenkonto vorübergehend bis zur Aufklärung der Richtigkeit der Angaben zu sperren; Selbiges gilt auch im Falle des Verdachts des Missbrauchs des Kundenkontos. Auf Verlangen von JTL hat der Kunde zum Nachweis seiner Unternehmereigenschaft geeignete Dokumente in deutscher Sprache vorzulegen.

    2. Mit der Registrierung willigt der Kunde ein, ihn unter der im Rahmen der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse zu kontaktieren, um Einzelheiten zu den Registrierungsdaten, insbesondere bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten zu klären.

    3. Mit der Registrierung verpflichtet sich der Kunde, sämtliche von ihm hinterlegten Daten, solange das Kundenkonto besteht, wahr und vollständig zu halten sowie im Falle einer Anfrage durch JTL die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zu bestätigen. JTL kann den Kunden hierzu in regelmäßigen Abständen kontaktieren. Der Kunde hat die Möglichkeit, Änderungen seiner Daten im JTL-Store unter dem Menüpunkt „Mein Kundenkonto“ selbst vorzunehmen. Der Kunde ist für die Aktualisierung dieser Daten allein verantwortlich.

    4. Der Kunde hinterlegt bei der Registrierung ein frei wählbares Passwort. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Passwort geheim zu halten und Dritten die Nutzung seines Kundenkontos nicht zu gestatten. JTL hat keinen Zugriff auf das Passwort. JTL wird den Kunden ausschließlich im Rahmen des Anmeldevorgangs (Login) nach dem Passwort fragen. Es obliegt dem Kunden ein möglichst sicheres Passwort zu wählen. Sollte der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch seines Kundenkontos erlangen, hat er dies JTL unverzüglich mitzuteilen.

    5. Eine Übertragung des Kundenkontos auf Dritte ist ausgeschlossen.

    6. Der Kunde benötigt pro Mandanten ein separates Kundenkonto.

    7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Freischaltung des Kundenkontos.


  3. Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit löschen. Löscht der Kunde sein Konto, wird JTL die Daten des Kunden zu dem Zweck für weitere sechs Monate aufbewahren, dass der Kunde innerhalb dieses Zeitraums eine Reaktivierung des Kundenkontos wünscht.

    Auf Wunsch des Kunden werden die Daten bei Löschung des Kundenkontos direkt gelöscht. Weitere Einzelheiten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
  1. Die Präsentation und / oder Bewerbung der von JTL angebotenen Produkte und Leistungen im JTLStore stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, nicht aber bereits ein bindendes Angebot seitens JTL zum Abschluss eines Vertrags dar.
  2. Kunden können die gewünschten Leistungen in Form von Leistungspaketen mit unterschiedlichen Inhalten und ggfs. Zusatzleistungen im Kundencenter buchen. Um ein Paket und etwaige Zusatzleistungen zu buchen, muss im Kundencenter in der Rubrik „Bestellungen & Lizenzen“ „Paket buchen / wechseln“ ausgewählt werden. Über den Paketkonfigurator kann das gewünschte Paket sowie ggf. etwaige Zusatzleistungen durch Anklicken ausgewählt und auf den „Weiter zur Bestellung“-Button geklickt werden. Durch einen Klick auf den „Weiter zum Checkout“-Button gelangen Kunden sodann auf eine Übersichtsseite, auf der sie ihre Angaben überprüfen können. Mit dem Absenden einer Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von zwei Wochen gebunden.
  3. Den Zugang der Bestellung über den JTL-Store wird JTL unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn JTL das Angebot des Kunden durch eine Annahmeerklärung oder durch die Bereitstellung der Leistungen oder Produkte annimmt. JTL kann die Zugangsbestätigung mit der Erklärung der Annahme des Angebots des Kunden verbinden.
  4. Sollte ein Produkt oder eine gewisse Leistung zeitweise nicht verfügbar sein, sieht JTL von der Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. In diesem Fall wird JTL den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
  5. Kunden können Pakete wechseln. Der Wechsel in ein weniger umfangreiches Paket (nachfolgend bezeichnet als „Downgrade“) ist unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich, der Wechsel in ein umfangreicheres Paket (nachfolgend bezeichnet als „Upgrade“) mit sofortiger Wirkung; JTL ist berechtigt im Falle der Buchung eines Upgrades durch einen Kunden Kosten für variable Leistungen bis zu 16 Tagen nach dem Wirksamwerden eines Wechsels nach dem alten Tarif zu berechnen. Um von einem Paket zu einem anderen zu wechseln, müssen Kunden im Kundencenter in der Rubrik „Bestellungen & Lizenzen“ unter „Meine Bestellungen & Pakete“ den Punkt „Paket buchen / wechseln“ auswählen und über den Paketkonfigurator wie in Abschnitt A § 2 Abs. 2 beschrieben ein neues Paket sowie ggf. etwaige Zusatzleistungen buchen. Sofern aufgrund des vom Kunden gewählten Pakets bestimmte Leistungen künftig nicht mehr verfügbar sein werden, wird hierauf im Rahmen der Buchung hingewiesen; mit Anklicken des „Kostenpflichtig bestellen“-Buttons am Ende des Bestellprozesses erklärt sich der Kunde mit dieser Reduzierung der Leistungen einverstanden.
  6. Der Abschluss des Vertrags erfolgt in deutscher Sprache.
  7. Der Vertragstext wird von JTL gespeichert, ist dem Kunden jedoch nicht zugänglich.
  8. Der mit dem Kunden über den JTL-Store geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB, ist allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen JTL und dem Kunden. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von JTL vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den über den JTL-Store geschlossenen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  9. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von JTL nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
  10. )JTL behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Anleitungen, Zeichnungen, Abbildungen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von JTL weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen von JTL diese Gegenstände vollständig an JTL zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
  1. Die vom Kunden zu zahlenden Preise richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Liefer- und
    Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen sowie variable Leistungen (d.h. Einzelleistungen, die nach
    Anzahl der Inanspruchnahme zu vergüten sind, z.B. nach Anzahl Shops oder Transaktionen, nachfolgend
    „variable Leistungen“) werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich
    der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
    Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  3. Entgelte, die einmalig zu zahlen sind, sind mit Vertragsschluss fällig und zahlbar mit den von JTL akzeptierten Zahlungsmitteln.
  4. Periodisch zu entrichtende Entgelte für wiederkehrende oder über einen bestimmten Zeitraum zu erbringenden Leistungen sowie für variable Leistungen sind mit Zugang einer entsprechenden Rechnung fällig und werden, soweit die Rechnung keine abweichenden Bestimmungen enthält, in den Folgetagen per SEPA Lastschriftverfahren bei der von Ihnen hinterlegten Bankverbindung eingezogen. Für den ersten Monat der Vertragslaufzeit entsteht das Entgelt ggfs. anteilig (vgl. § 6). Die Rechnung beinhaltet eine Auflistung und Abrechnung der variablen Leistungen.
  5. JTL ist jedoch jederzeit berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Bereitstellung der vom Kunden bestellten Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt JTL spätestens mit der Annahmeerklärung.
  6. Mit Ablauf der in Absatz 4 genannten oder abweichend vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Im Fall des Zahlungsverzugs ist JTL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 Absatz 1 BGB p.a. zu fordern. Falls JTL in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist JTL berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch zum Nachweis berechtigt, dass JTL als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auch im letztgenannten Fall bleibt JTL jedoch befugt, vom Kunden die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
  7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist zur Ausübung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten nur insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei einer mangelhaften Leistung durch JTL bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich JTL das Recht vor, abhängig vom Ergebnis einer etwaig durchgeführten Bonitätsprüfung eine Lieferung nur gegen eingeschränkte Zahlungsvarianten durchzuführen.
  8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von JTL durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist JTL nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Im Falle des § 651 S. 3 BGB kann JTL den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  9. Rechnungen werden dem Kunden nur in elektronischer Form per E-Mail und in seinem Kundenkonto im JTLStore zur Einsicht, zum Download oder Ausdruck zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird seine Rechnungen in regemäßigen Zeitabständen einsehen.
  10. Im Falle eines nicht erfolgreichen Lastschrifteinzuges ist JTL berechtigt eine Gebühr in Höhe von EUR 10,- für die entstandenen Kosten zu erheben. Diese sind zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu begleichen.
  1. Eine Haftung von JTL ist ausgeschlossen.

    1. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach derzeitigem Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. JTL bemüht sich, den JTL-Store sowie all seine angebotenen Leistungen möglichst konstant verfügbar zu halten. JTL haftet insbesondere nicht dafür, soweit JTL-Store und / oder über das Internet angebotene Produkte und / oder Leistungen zeitweise nicht verfügbar sind.

    2. JTL haftet insbesondere nicht für die Fehleranfälligkeit von Produkten oder Diensten (z.B. Preisvergleichstools), deren Funktionalität von den Daten Dritter abhängt.

    3. JTL haftet weiter insbesondere nicht für Verletzungen von Rechten Dritter, die durch von Kunden generierte Inhalte, insbesondere Kommentare im JTL-Blog verursacht wurden, oder für die Inhalte von durch JTL oder Kunden verlinkten Webseiten.

    4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JTL, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


  2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht

    • im Fall des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit,

    • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

    • bei Ansprüchen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

    • im Falle leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des
      Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht). Als wesentliche Pflicht gilt eine solche Plicht, deren Erfüllung die
      ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
      die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. In letzterem Falle ist die Haftung von JTL der Höhe
      nach auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch
      ist.


  3. JTL bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
  4. Empfehlungen von JTL (z.B. Vorschläge zu Paketen) sind unverbindliche Einschätzungen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu überprüfen, ob die Empfehlung den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht und angesichts der tatsächlichen Bedürfnisse die für ihn vorteilhafteste Lösung ist.
  1. Angaben zu Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens JTL schriftlich als
    verbindlich bezeichnet. JTL kann Teilleistungen erbringen, soweit die erbrachten Teilleistungen für den
    Kunden sinnvoll nutzbar sind.
  2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem JTL durch Umstände, die JTL nicht zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Bestellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
  3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
  4. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
  1. Verträge, die von JTL mit dem Kunden auf bestimmte Zeit eingegangen wurden, verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von einer Partei gekündigt wird.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, haben Verträge eine Laufzeit von einem Monat, wobei der Monat dem Kalendermonat entspricht; der erste Monat der Vertragslaufzeit ist somit ggfs. ein Rumpfmonat. Der jeweilige Anspruch auf kontingentbezogene Leistungsinhalte (z. B. nach Zahl der Transaktionen) entsteht in diesem Fall ebenfalls nur zeitanteilig.
  3. Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung bleibt unberührt
  4. Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich zulässigen Fällen (vgl. §323 Absatz 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
  1. Der Schutz personenbezogener Daten des Kunden ist JTL ein wichtiges Anliegen. Zur Aufklärung und Information des Kunden hält JTL eine jederzeit abrufbare Datenschutzerklärung vor.
  1. JTL stehen die Urheberrechte an den Bildern, Filmen und Texten zu, die im JTL-Store veröffentlicht werden. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von JTL nicht gestattet.
  2. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des Produkts dienende Hinweise darf der Kunde weder entfernen, in sonstiger Weise unkenntlich machen oder verändern. Entsprechendes gilt für Hinweise auf der Bildschirmanzeige.
  1. JTL ist berechtigt, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
  2. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten auf Seiten des Kunden aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von JTL. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
  3. JTL ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich vom bestehenden Vertrag zu lösen.
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist Hückelhoven, Deutschland.
  3. Ist der Kunde Kaufmann und hat er seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von JTL, Hückelhoven, Deutschland. JTL ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Abschnitt B:

Besondere Bedingungen für Software-Kauf

  1. Gegenstand des Vertrages im Falle des Software-Kaufs ist die dauerhafte Überlassung der vom Kunden in seiner Bestellung ausgewählten Software nach Maßgabe der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software nach Maßgabe der für die jeweilige Software zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Lizenzbedingungen. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder JTL sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch JTL. Leistungsbeschreibung und Lizenzbedingungen gehen diesen AGB, insbesondere im Falle des Widerspruchs, vor.
  2. Die Software entspricht dem Stand der Technik.
  3. Der Kunde erhält die Software bestehend aus einem Maschinenprogramm im Objektcode und einer Dokumentation. Die Überlassung erfolgt online vorbehaltlich einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit JTL. Als Dokumentation stellt JTL dem Kunden eine Online-Hilfe bereit, die es erlaubt, Erläuterungen zu den Funktionalitäten während des Betriebs der Software abzurufen und ggf. auszudrucken.
  4. Keine Vertragsgegenstände sind insbesondere

    1. die Schaffung der für die Nutzung der Software notwendigen Systemumgebung. Die Einrichtung
      einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die
      vertragsgegenständliche Software ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für
      die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden;

    2. der Quellcode (Source Code) der Software;

    3. Leistungen anderer Art (z.B. Installation, Konfiguration, Softwarepflege, Schulungen / Seminare, Telefonsupport), soweit der Kunde sie bei Abschluss des Vertrags nicht zum Teil seiner Bestellung macht;

    4. eine andere als die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Version der Software.


  5. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme, usw. sowie sonstige Angaben in der Leistungsbeschreibung oder den jeweiligen Lizenzbedingungen sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen, stellen jedoch keine Garantien dar. Eine solche ausdrücklich bezeichnete Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von JTL.
  6. JTL ist berechtigt, die Software in neuen Versionen Änderungen zu unterziehen, zu erweitern, technisch anzupassen, Menüführungen oder Layouts zu verändern, oder in angemessener Weise einzuschränken, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Ergibt sich hieraus ein Mehrumfang an Funktionen, so erstreckt sich auch ein bestehendes Nutzungsrecht auf den Mehrumfang. Werden Funktionen entfernt, so stehen dem Kunden keine Rechte hieraus zu, sofern es sich nicht um wesentliche Kernfunktionen der Software handelt.
  7. Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Lizenzbedingungen und der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Software erfolgt die Einräumung der Nutzungsrechte unter dem Vorbehalt der Entrichtung des vereinbarten Entgelts nach Maßgabe des § 3 des Abschnitts A.
  8. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen der §§ 433 ff. BGB.
  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software vor Vertragsschluss dahingehend zu überprüfen, ob deren Spezifikation den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht. Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die erworbene Software in seinem Kundenkonto zu registrieren.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, vorbehaltlich gesonderter Regelungen in den Lizenzbedingungen oder individueller Vereinbarungen, die erworbene Software nur für denjenigen Internetauftritt zu nutzen, der unter dem in seinem Kundenkonto registrierten Domainnamen erreichbar ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Software ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JTL unzulässig.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, die Software unverzüglich ab Überlassung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen, insbesondere § 377 HGB fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde testet jedes Modul gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Software, die der Kunde im Rahmen der Gewährleistung und eines Pflegevertrages bekommt.
  5. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.
  6. Der Kunde beachtet die von JTL gegebenen Hinweise für die Installation und den Betrieb der Software und informiert sich in regelmäßigen Abständen über aktuelle Hinweise auf der Internetseite von JTL.
  7. Der Kunde unterstützt JTL bei der Fehleranalyse und/oder Fehlerbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, JTL umfassend informiert und JTL die für die Fehleranalyse und / oder Fehlerbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und JTL nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.
  8. JTL ist berechtigt zu prüfen, ob die Software qualitativ und quantitativ in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrags, insbesondere auch den jeweils geltenden Lizenzbedingungen sowie diesen AGB genutzt werden (nachfolgend bezeichnet als „Audit-Recht“). Hierzu wird der Kunde JTL Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch JTL oder eine von JTL benannte und vom Kunden akzeptierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermöglichen. JTL darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. JTL wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch die Tätigkeit von JTL vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Soweit möglich, kann die Prüfung auch durch Fernzugriff erfolgen. Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung der erworbenen Lizenzanzahl um mehr als 5% (fünf Prozent) oder eine anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt JTL die Kosten.
  9. Dem Kunden obliegt die Sicherung seiner Daten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Kundengeschäfts anfallen. JTL darf vorbehaltlich einer vorherigen Mitteilung des Kunden davon ausgehen, dass der Kunde seine Daten ordnungsgemäß gesichert hat.
  10. Bei einer Verletzung der vorstehenden Pflichten trägt der Kunde die damit einhergehenden Nachteile und Kosten.
  1. Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit wenn sie sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung eignet. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. JTL gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
  2. Bei Sachmängeln kann JTL zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von JTL durch Beseitigung des Mangels, durch Überlassung einer neuen Version der Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die JTL Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, insbesondere indem JTL Updates zum Download bereitstellt und dem Kunden Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist vom Kunden zu übernehmen, wenn der Funktionsumfang erhalten bleibt, im Übrigen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Die Installation von Software (Patches oder neue Versionen) ist Aufgabe des Kunden.
  3. Bei Rechtsmängeln leistet JTL dadurch Gewähr, dass JTL dem Kunden nach Wahl von JTL eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft. Im Übrigen gelten die Absätze 2, 7 und 8 entsprechend.
  4. Der Kunde unterstützt JTL bei der Mängelbeseitigung, indem er den Mangel konkret beschreibt, JTL umfassend informiert und JTL die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. JTL kann die Mangelbeseitigung nach eigener Wahl auch durch Fernwartung erbringen. Im Übrigen gilt Abschnitt B § 2 Absatz 7 der AGB.
  5. JTL kann Mehrkosten verlangen, wenn die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. JTL kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Kunde die Mangelrüge zumindest fahrlässig erhoben hatte. Die Beweislast liegt beim Kunden.§254 BGB gilt entsprechend.
  6. Wenn JTL die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann der Kunde im Rahmen von Abschnitt A § 6 Absatz 4 entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich nach Maßgabe von Abschnitt A§4 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach Abschnitt B § 4 der AGB.
  7. Der Kunde unterrichtet JTL unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an der Software geltend machen. Der Kunde ermächtigt hiermit JTL zur alleinigen Abwehr dieser Ansprüche. Wird der Kunde gerichtlich in Anspruch genommen, stimmt er sich mit JTL ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse oder Vergleiche nur nach Abstimmung mit JTL vor. JTL unterstützt den Kunden bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information.
  8. JTL ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil des vereinbarten Entgelts nach Abschnitt A § 3 der AGB bezahlt hat.
  9. JTL schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JTL ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Abschnitt A § 4 der AGB bleibt unberührt.
  1. Die Verjährungsfrist beträgt

    1. bei Sachmängeln für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;

    2. bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;

    3. bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die in Abschnitt B § 1 Absatz 3 der AGB genannten Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung ihrer Nutzung verlangen kann.

    4. bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.


  2. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Software, im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich.
  3. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 109 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadensund Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in Abschnitt A § 4 Absatz 2 der AGB genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsregeln.
  1. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Vertragssoftware Export- und Importbeschränkungen
    unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der
    Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird
    die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften insbesondere der Bundesrepublik Deutschland,
    der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen
    Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von JTL steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine
    Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie
    keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Abschnitt C:

Besondere Bedingungen für Hosting / Software as a Service

  1. Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den vom Kunden in seiner Bestellung ausgewählten Leistungen nach Maßgabe der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung sowie ggf. nach den geltenden Lizenzbedingungen. Vertragsgegenstände sind

    1. die zeitweise Bereitstellung der vom Kunden bei der Bestellung gewählten auf einem an das Internet angeschlossenen Server vorinstallierten Software in dem in der jeweiligen Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen. Die Software wird dem Kunden im Kundencenter des JTL-Stores zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt auf dem Server von JTL.

    2. die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem an das Internet angeschlossenen Server durch JTL zur Speicherung einer durch die vorstehende Software erstellten Internetseite. Die Nutzung des Speicherplatzes durch den Kunden ist auf den vorstehenden Zweck beschränkt. Der Kunde hat keinen weitergehenden Zugriff auf den Speicherplatz und / oder den Server. Der Server empfängt und sendet Daten in Verbindung mit dem World Wide Web. Der Kunde verwendet den ihm von JTL bereitgestellten Speicherplatz nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB.


  2. JTL wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet schaffen, gewähren und aufrecht erhalten damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (nachfolgend bezeichnet als „Clients“) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden und bei entsprechender Funktionalität der Internetseite Kundendaten auch speicherbar sind.
  3. Vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes 4 gewährleistet JTL, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. JTL übernimmt jedoch keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Internetseite, soweit nicht ausschließlich von JTL oder ihm unmittelbaren Auftragnehmern betriebene Netze einschließlich deren Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt werden.
  4. JTL schuldet eine Verfügbarkeit des Speicherplatzes und der Software mit einem Zeitanteil von 99% im Jahresmittel am Routerausgang des Rechenzentrums von JTL (nachfolgend bezeichnet als „Übergabepunkt“). Verfügbarkeit meint dabei die technische Nutzbarkeit des Speicherplatzes und der Software am Übergabepunkt. JTL ist berechtigt, den Übergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen; entstehende Aufwendungen sind vom Kunden zu tragen. Ausgenommen von dieser Verfügbarkeit sind mindestens 3 Tage vorher angemeldete Zeiträume für Wartungen und Updates.
  5. JTL wird die bereitgestellte Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen von JTL für den Kunden zumutbar ist. Die Software entspricht dem jeweils gültigen Stand der Technik. JTL wird den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten Software spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version der Software besteht jedoch nicht.
  6. Die Nutzung der Software wird dem Kunden nach Maßgabe der jeweils gültigen Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt.
  7. JTL führt täglich eine automatische Sicherung der gespeicherten Daten durch. Die Sicherungskopien werden in der Regel für einen Zeitraum von sieben Tagen aufbewahrt.
  8. Der Umfang des Supports ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung der vom Kunden ausgewählten Software.
  9. Keine Vertragsgegenstände sind insbesondere

    1. die dauerhafte Überlassung der Software;

    2. die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem von JTL betriebenen Übergabepunkt.

    3. die Schaffung der für die Nutzung der Software oder des Speicherplatzes notwendigen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme dieser Leistungen von JTL ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Dies obliegt allein dem Kunden.

    4. der Quellcode (Source Code) der Software;


  10. Sonstige Leistungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder JTL dies schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch JTL. Leistungsbeschreibung und Lizenzbedingungen gehen diesen AGB, insbesondere im Falle des Widerspruchs, vor.
  11. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme, usw. sowie sonstige Angaben in der Leistungsbeschreibung oder den jeweiligen Lizenzbedingungen sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen, stellen jedoch keine Garantien dar. Eine solche ausdrücklich bezeichnete Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von JTL.
  12. Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Lizenzbedingungen und der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Software erfolgt die Einräumung der Nutzungsrechte unter dem Vorbehalt der Entrichtung des vereinbarten Entgelts nach Maßgabe von Abschnitt A § 3 der AGB. Dies gilt nicht für eine kostenlose Version der Software.
  13. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen der §§ 611 ff. BGB.
  1. Der Kunde verpflichtet sich, den Speicherplatz und die Software nur für seine eigene geschäftliche Tätigkeit als Unternehmer nutzen. Eine darüber hinausgehende, insbesondere private Nutzung, eine Nutzung für eine fremde geschäftliche Tätigkeit oder eine Weiterveräußerung oder -vermietung ist ungeachtet abweichender Regelungen in den jeweiligen Lizenzbedingungen untersagt.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen um eine Nutzung der Software oder des Speicherplatzes durch Unbefugte zu verhindern.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, den Speicherplatz und die Software nur im Einklang mit dem gültigen Recht, insbesondere den Gesetzen, behördlichen Auflagen oder Rechten Dritter sowie mit diesen AGB zu verwenden. Maßgebend sind die gesetzlichen Vorschriften des Heimatstaates des Kunden und von JTL. Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, welche geltendes Recht verletzen und eine Nutzung für pornographische und Gewalt verherrlichende Inhalte zu unterlassen. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass er den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von JTL oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von JTL abgelegten Daten nicht gefährdet; eine übermäßige CPU-, Arbeitsspeicher-, Mail- und Speicherplatznutzung des Servers ist nicht gestattet, ebenfalls ist die unkontrollierte Öffnung sicherheitsrelevanter TCP/UDP-Ports im Internet streng untersagt. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls keine Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde übernimmt die alleinige inhaltliche Verantwortung für sein Angebot und stellt JTL von allen Forderungen, Handlungen, Folgen von Handlungen, Verluste oder Schäden frei, die durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden entstehen.
  4. JTL ist berechtigt, die Anbindung der gespeicherten Daten zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Systeme), falls ein hinreichender Verdacht eines Verstoßes gegen den vorstehenden Absatz, insbesondere auf rechtswidrige Inhalte der gespeicherten Daten vorliegt, insbesondere infolge der Abmahnung eines vermeintlich Verletzten – es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet –, oder infolge von Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigt und aufgefordert, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Bei Wiederholung behält sich JTL das Recht der Vertragskündigung vor.
  5. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt JTL das Recht ein, die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
  6. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten von Dritten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. JTL wird vom Kunden übermittelte Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Verpflichtungen zur Anbieterkennzeichnung einzuhalten.
  8. Im Übrigen gelten § 2 Absätze 1 bis 3, 8 und 10 des Abschnitts B entsprechend.

Ergänzend zu Abschnitt A § 3 der AGB gelten folgende zusätzliche Regelungen:

  1. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von JTL erbrachten Leistungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
  2. JTL ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. JTL wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. JTL wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
  3. Die Erbringung der Leistungen durch JTL ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Provider das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
  4. Die für die Einrichtung der Hosting Datenbank einmalig anfallende Sonderzahlung wird – abweichend von Abschnitt A § 3 Abs. 3 – in der darauffolgenden Rechnung für das monatlich zu entrichtende Entgelte für die Hosting Datenbank und etwaige weitere Datenbanken / Nutzer aufgeführt und mit Zugang der Rechnung fällig und ist, soweit die Rechnung keine abweichenden Bestimmungen enthält, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.
  1. JTL gewährleistet die Funktion des Servers im Rahmen der hiernach übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit.
  2. JTL ist nicht verantwortlich für die Daten des Kunden, insbesondere die einwandfreie Funktion der Internetseite innerhalb der Server- und Systemumgebung von JTL.
  3. Daneben haftet JTL nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch Umgehung des Passwortschutzes und gleichartiger Schutzvorrichtungen im Wege des „Hackens“ auf dem vom Kunden genutzten Server entstehen. Die Vertragsparteien sind beiderseitig darüber informiert, dass eine verbindliche Zusicherung der Sicherheit dieser Schutzvorrichtungen auf Grund der mannigfaltigen Einwirkungsmöglichkeiten unbefugter Dritter im und über das Internet nicht möglich ist.
  4. Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
  5. Die Regelung von Abschnitt A § 4 der AGB bleibt unberührt

Kündigt JTL den Vertrag aus wichtigem Grund, ist JTL berechtigt, den Zugriff zum Server mit sofortiger Wirkung zu sperren.

  1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Provider dem Kunden auf Anfrage die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Providers bleiben unberührt. Der Kunde ist berechtigt, seinen auf dem Server gespeicherten Datenbestand zu übernehmen oder an Dritte zu übermitteln.
  2. Abweichend von Abschnitt A § 1 Absatz 3 Satz 1 der AGB ist eine Löschung des Kundenkontos erst nach Beendigung des Vertrags im Sinne dieses Paragraphen möglich. Abschnitt A § 1 Absatz 3 der AGB bleibt im Übrigen unberührt.
Abschnitt D:

Besondere Bedingungen für weitere Dienstleistungen

  1. JTL bietet dem Kunden in Bezug auf die von JTL hergestellte Software weitere Dienstleistungen an, beispielsweise Support und Schulungen. Diese kann der Kunde gesondert bei JTL in Auftrag geben.
  2. Wird dem Kunden von Dritten hergestellte Software zur Verfügung gestellt, ist die Erbringung von Supportoder Schulungsdienstleistungen durch JTL nicht vorgesehen. Die Erbringung dieser Dienstleistungen erfolgt durch den Hersteller der Drittsoftware.
  3. Daneben bietet JTL eine Vielzahl weiterer Dienstleistungen an. Diese können in der Nutzung von Schnittstellen zu Plattformen und Angeboten Dritter als auch in der Bereitstellung bestimmter Funktionalitäten bestehen, die in die zur Verfügung gestellte Software integriert sind. Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung der vom Kunden ausgewählten Leistungen.
  1. Technische Supportdienstleistungen (Erweiterungen und Änderungen des Shopsystems, Installation weiterer Module, etc.) werden entsprechend des gebuchten Pakets bzw. als Zusatzleistung erbracht.
  2. Soweit im jeweiligen Paket oder als Zusatzleistung durch den Kunden ausgewählt, stellt JTL dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen eine Hotline zur Verfügung, die über E-Mail oder Telefon zu erreichen ist. Die Hotline dient allein der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der nach dem Vertrag jeweils geschuldeten Leistungen von JTL. Die Hotline wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. Kundenanfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.
  1. Stellt JTL Schnittstellen zum Anschluss von Systemen Dritter bereit (Handelsplattformen, Transportdienstleister, etc.), ist Vertragsgegenstand nicht die Verfügbarkeit der dortigen Systeme, sondern ausschließlich der bereitgestellten Schnittstellen.
  2. JTL weist den Kunden darauf hin, dass Drittanbieter jederzeit die entsprechenden Schnittstellen für die Datenübergabe ändern können. Diese Umstände liegen außerhalb der Einflussmöglichkeiten von JTL. JTL ist lediglich verpflichtet, nach Änderungen unverzüglich mit der erneuten Herstellung der Kompatibilität zu den Systemen Dritter zu beginnen.
  3. Es obliegt dem Kunden, auf den Systemen Dritter zu denen eine Schnittstelle bereitgestellt wird, zu prüfen, ob die Daten dorthin korrekt und umfassend übermittelt wurden.
  4. Für die Nutzung der JTL Schnittstellen zum Anschluss an Systeme von Dritten gelten die APILizenzbedingungen.
  1. Schulungen erfolgen an den von JTL bereitgestellten Veranstaltungsstandorten zu den jeweils bei Buchung der Schulung gültigen Preislisten. Der Umfang der Schulung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
  2. Eine Schulung in den Räumen des Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist auch nur dann möglich, wenn der Kunde die technische Ausrüstung stellt.
  3. JTL kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund absagen. JTL wird dem Kunden die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
Abschnitt E:

Besondere Bedingungen für Software oder Leistungen von Drittanbietern

  1. JTL bietet interessierten Kunden die Möglichkeit an, auf einem hierfür geschaffenen Marktplatz oder auch an bestimmten Stellen innerhalb der von JTL angebotenen Software, Verträge mit Dritten über von diesen angebotenen Leistungen abzuschließen. Zur Nutzung dieser Möglichkeit ist grundsätzlich ein Kundenkonto erforderlich.
  2. JTL übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der von den Dritten bereitgestellten Inhalten auf dem Marktplatz. JTL hat zudem grundsätzlich keine Möglichkeit, die Inhalte dieser Dritten zu überprüfen. JTL macht sich diese Informationen nicht zu Eigen.
  1. JTL ist nicht Vertragspartner der zwischen den Kunden und den Dritten geschlossenen Verträge. Die jeweils auf der Plattform geschlossenen Verträge kommen ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. JTL ist weder Vertreter noch Bote einer der Parteien und wird auch nicht selbst Partei des Vertrages.
  2. Der Kunde hat auf dem Marktplatz die Möglichkeit, die von den Dritten angebotenen Leistungen einzusehen. Diese Präsentation und / oder Bewerbung der von den Dritten angebotenen Produkten und Leistungen stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, nicht aber bereits ein bindendes Angebot seitens des Dritten zum Abschluss eines Vertrags dar.
  3. Der Kunde hat ferner die Möglichkeit, einzelne Leistungen in einen digitalen Warenkorb zu legen und aus diesem Warenkorb heraus seine Vertragserklärung abzugeben. Zuvor hat der Kunde die Möglichkeit, den Inhalt seiner Bestellung zu prüfen und ggf. zu ändern. Mit dem Absenden einer Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot an den jeweiligen Dritten ab.
  4. Den Zugang der Bestellung wird der Dritte unverzüglich per E-Mail bestätigen.
  5. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Dritte den Kunden unmittelbar nach Abgabe seiner Vertragserklärung zu Zahlung über den im Marktplatz eingebundenen Zahlungsdienstanbieter Paypal auffordert.
  6. Der Abschluss des Vertrags zwischen dem Dritten und dem Kunden erfolgt in deutscher Sprache.
  7. Der Vertragstext wird vom Dritten gespeichert, ist dem Kunden jedoch nicht zugänglich.
  1. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
  2. Die für die Leistungen zu zahlenden Preise werden auf dem Markplatz von den jeweils betroffenen Dritten selbst festgelegt.
  3. Die Zahlung erfolgt unmittelbar durch den Kunden an den jeweiligen Dritten über den im Marktplatz eingebundenen Zahlungsdienstanbieter Paypal.
  1. JTL übernimmt für diese Verträge weder eine gesonderte Garantie für die Erfüllung der Verträge noch trifft JTL hier Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Leistungen.
  2. Die Abwicklung der mit dem Dritten geschlossenen Verträge ist alleinige Angelegenheit des Kunden. JTL trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
  1. JTL übermittelt automatisiert die zur Anbahnung und Abwicklung eines über den Marktplatz abgeschlossenen Vertrages notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden an den jeweiligen Vertragspartner des Kunden.
Abschnitt F:

Sonderbedingungen für den Verkauf von Hardware

  1. Alle Angebote von JTL sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Angaben von JTL zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Der Vertragstext wird durch JTL gespeichert, ist dem Kunden jedoch nicht zugänglich.
  1. Lieferungen erfolgen „ab Werk“. JTL ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Lieferverpflichtungen Dritter zu bedienen.
  2. Die Lieferung kann nur innerhalb Deutschlands erfolgen. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.
  3. JTL kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen JTL gegenüber nicht nachkommt.
  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Sitz von JTL, soweit nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von JTL.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und JTL dies dem Kunden angezeigt hat.
  1. Die Preise für den Verkauf von Hardware verstehen ab Werk zuzüglich Verpackung, Versand sowie gegebenenfalls Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
  1. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
  2. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von JTL, kann der Kunde darüber hinaus Schadensersatz verlangen.
  3. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  4. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist JTL nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine erfolgte Reparatur oder Austauschlieferung verlängern die Garantie- bzw. Gewährleitungsfrist nicht – ausschlaggebend ist das ursprüngliche Kaufdatum.
  5. Ist der Kunde Kaufmann, sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, erhebt. Eine Mängelrüge ist schriftlich an JTL zu richten. Zur Fristwahrung reicht die Absendung aus.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
Abschnitt G:

Besondere Bedingungen für das JTL-Fulfillment Network

  1. JTL bietet interessierten Kunden den Zugang zum so genannten JTL-Fulfillment Network (JTL-FFN). Dieses Netzwerk wird durch JTL in der Form bereitgestellt, die es Kunden ermöglicht, Vernetzungen mit Dritten über bereitgestellte Schnittstellen vorzunehmen. Die Vernetzung kann mit Dritten erfolgen, die Fulfillment Dienstleistungen anbieten, so dass der Händler seine Lagerhaltung an Dritte auslagern kann.
  2. JTL wird über die Schnittstellen lediglich Zusatzfunktionen bereitstellen, die von den Kunden genutzt werden können. JTL wird für die zwischen dem Kunden und den Dritten vereinbarten und erbrachten Leistungen weder Vertragspartner noch ist JTL in diesem Verhältnis Bote einer der Parteien.
  3. JTL stellt dem Kunden lediglich Schnittstellen und keinen dauerhaften Speicherplatz zur Verfügung. Sofern Daten, Dokumente oder sonstige Inhalte von JTL auf eigenen Servern zwischengespeichert werden, so liegt hierin keine Verpflichtung zur dauerhaften Speicherung dieser Inhalte. Zur Speicherung, auch zur steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrung ist allein der Kunde verpflichtet.
  1. JTL bietet seinen Kunden die Möglichkeit, sich für die Nutzung des JTL-FFN freischalten zu lassen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Kunden innerhalb ihres Kundenkontos die entsprechenden Formulare ausfüllen und den Zugang um JTL-FFN beantragen. JTL wird den Zugang durch Freischaltung und entsprechende Nachricht an den Kunden gewähren.
  2. Hierüber ist allerdings nur ein Zugang zum JTL-FFN für Händler möglich.
  3. Die Nutzung des JTL-FFN als Fulfillment-Dienstleister oder Dritter, der sonstige Dienstleistungen für Händler anbietet bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit JTL zu diesem Zweck.
  1. JTL ist berechtigt, von den Kunden einen Betrag für die Nutzung des JTL-FFN zu verlangen. Dieser richtet sich nach der entsprechenden Preisliste.
  2. Sofern JTL Kunden, die Fulfillment-Dienstleistungen anbieten, zunächst eine kostenfreie Nutzung des JTL-FFN anbietet, liegt hierin keine dauerhafte Einräumung von Nutzungsrechten an den entsprechenden Funktionalitäten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass JTL jederzeit berechtigt ist, bestehende Verträge innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen zu kündigen und Neuabschlüsse von Verträgen zu den Konditionen einer dann gültigen Preisliste anzubieten.
  1. JTL gewährleistet die Funktion des JTL-FFN im Rahmen der hiernach übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit.
  2. Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
  1. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass er nach den gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet sein kann, die an den jeweiligen Dritten zu übertragenden Daten technisch auf ein Minimum zu beschränken.
  2. Die Übertragung dieser Daten, etwas von Bestelldetails oder Versandadressen an einen Dritten, auch an über das JTL-FFN angeschlossenen Dienstleistern bedarf einer entsprechenden Legitimation. Soweit der Kunde keine Einwilligung der Betroffenen vorweisen kann, wird eine andere Form der Legitimation erforderlich sein. Diese kann bspw. dadurch erreicht werden, in dem zwischen dem Händler und dem Dritten ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen wird.
  3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er über das JTL-FFN Daten austauscht, die als personenbezogene Daten nach den einschlägigen Vorschriften, in der EU durch die DSGVO geschützt sind.
Abschnitt H:

Besondere Bedingungen für Software-Miete

  1. Die Regelungen dieses Abschnitt H gelten für die zeitlich begrenzte Überlassung der vom Kunden in seiner Bestellung ausgewählten Leistungen („Software“) gegen Entgelt verbunden mit der Einräumung von Nutzungsrechten hieran.
  2. Die Installation bzw. Einstellung der Software ist von JTL nicht geschuldet.
  1. Die Software wird dem Kunden von JTL zum Download bereitgestellt.
  2. Die Installation bzw. Einstellung der Software erfolgt durch den Kunden.
  3. Die Software wird dem Kunden entsprechend der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung sowie ggf. nach den geltenden Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt.
  4. Neben der Software stellt JTL dem Kunden eine Installations- bzw. Einstellungsanleitung sowie ein Benutzerhandbuch („Dokumentation“) zur Verfügung.
  1. JTL räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Software in dem in diesen Besonderen Bedingungen für Software-Miete eingeräumten Umfang zu nutzen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Software gehören neben Download und Installation bzw. Einstellung das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und das Ablaufenlassen der zur Verfügung gestellten Software.
  2. Soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Software zu vervielfältigen. Als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Vervielfältigung ist insbesondere das Laden der Software in den Arbeitsspeicher anzusehen. Im Übrigen ist der Kunde zu einer Vervielfältigung nicht berechtigt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software einschließlich der Dokumentation und sonstigen Begleitmaterialien an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen. Ausgenommen von dem in Satz 1 niedergelegtem Verbot der Weiterveräußerung und Überlassung der Software an Dritte ist die Überlassung der Software an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Software den Weisungen des Kunden unterliegen.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern und zu bearbeiten, es sei denn, es handelt sich bei der Änderung bzw. Bearbeitung um eine für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderliche Beseitigung eines Mangels, mit welcher sich JTL in Verzug befindet.
  1. JTL ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit („Instandhaltung“) verpflichtet. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software bestimmt sich nach Maßgabe der Produktbeschreibung auf der Homepage von JTL. Zur Erfüllung der JTL obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird JTL die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungsund Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.
  2. JTL ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist JTL zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn dies gesondert mit dem Kunden vereinbart wird. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist JTL insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der Software verpflichtet.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software, die Dokumentation sowie auf sonstige Begleitmaterialien zugreifen können.
  2. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet alle vorhandenen Kopien der Software sowie alle dazugehörigen Dokumentationen an einem vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützten Ort zu verwahren. Die Kosten für die Aufbewahrung trägt der Kunde.
  1. JTL wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung stellen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
  2. Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
  3. Der Kunde wird JTL bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
  1. JTL schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob JTL ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
  2. Im Übrigen richtet sich die Haftung von JTL nach den Regelungen in Abschnitt A § 4 der AGB.