

Marketingexpertin bei JTL
Versandstrategie 2025: Das müsst Ihr über die neue Kennzeichnungspflicht und Zollvorschriften wissen
Wer regelmäßig schwere Pakete verschickt, sollte besonders achtsam sein: Seit dem 01.01.2025 gilt die neue Kennzeichnungspflicht für Pakete ab 10 kg. Nach einer Übergangszeit von 3 Monaten werden nun ab dem 01.04.2025 Gebühren erhoben, wenn die entsprechende Kennzeichnung fehlt. Auch der internationale Versand wird durch strengere Zollvorschriften beeinflusst. Wo bisher noch ein Auge zugedrückt wurde, wird ab dem 01.05.2025 härter durchgegriffen.
Unser Tipp: Nutzt diese Gelegenheit, Euren gesamten Versandprozess zu optimieren – sei es durch effizientere Verpackung oder eine strategische Planung der Versandkosten. In diesem Beitrag erfahrt Ihr, was sich konkret ändert und wie Ihr Eure Prozesse frühzeitig anpasst, um unnötige Kosten und Komplikationen zu vermeiden.
Wenn es mal schwerer wird
Auch wenn die neue Regelung bereits seit Anfang des Jahres gilt und Ihr vermutlich schon im Bilde seid, möchten wir Euch zur Sicherheit nochmals alle wichtigen Details auflisten, um eventuelle Verzögerungen für Euren Handel zu vermeiden.
Kennzeichnungspflicht ab 10 kg
Laut dem neuen Postgesetz müssen Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 kg sowie Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit jeweils einem gut sichtbaren und einfach verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Dies soll die Zustellkräfte aller Logistiker entlasten.
Hier die Übersicht der wichtigsten Fakten für Euren Warenversand:
Zu kennzeichnende Produkte:
- DHL Paket
- DHL Paket International
- DHL Paketmarke
- DHL Paket Produktionsbasierte Abrechnung
- DHL Paketmarke International
Keine Kennzeichnung von
- DHL Retouren
Kennzeichnungen auf dem Label wie folgt:
- Paketgewicht > 10 – 20 kg:

- Paketgewicht > 20 kg:

Achtung:
Ab dem 01.04.2025 werden für falsche/fehlende Gewichtsangaben und/oder fehlende/falsche Kennzeichnung Aufwandsentschädigungen erhoben. Dies ist auch bei Wettbewerbern von DHL der Fall.
Kunden, die JTL-ShippingLabels nutzen, können ihre Versandprozesse mit DHL, GLS und Hermes wie gewohnt durchführen, da die Angaben automatisch auf dem Versandlabel erscheinen – vorausgesetzt die Gewichtangaben der Produkte wurden korrekt im System eingepflegt.
Alle Informationen zur Kennzeichnungspflicht findet Ihr auch auf dem Infoblatt von DHL.
Unnötige Kosten und Verzögerungen vermeiden
Mit der neuen Kennzeichnungspflicht wird es für Onlinehändler noch wichtiger, den Versandprozess effizient zu gestalten. Wer clever packt und versendet, vermeidet Strafgebühren und spart gleichzeitig Kosten.
1. Gewichtsoptimierung:
Durch den Einsatz leichter, aber stabiler Materialien lässt sich oft einiges an Gewicht einsparen:
Verpackung minimieren: Nutzt passgenaue Kartons, um unnötiges Füllmaterial zu vermeiden.
Leichte Füllstoffe wählen: Luftpolster oder Papier sind oft leichter als Styroporchips.
Materialstärke anpassen: Zu dicke Kartonagen erhöhen das Gewicht unnötig.
Tipp: Einige Versanddienstleister berechnen das Volumengewicht – große, leichte Pakete können dadurch teurer werden. Achtet auf ein optimales Verhältnis zwischen Größe und Gewicht.
2. Versandkostenmanagement:
Präzise wiegen: Nutzt geeichte Waagen für genaue Angaben.
Versandoptionen prüfen: Manche Anbieter haben spezielle Tarife für schwere Sendungen.
Mengenrabatte nutzen: Große Versandvolumen können individuell verhandelt werden.

3. Kennzeichnung leicht gemacht: So bleibt Ihr regelkonform
Automatische Kennzeichnung nutzen: Wer mit einer Versandsoftware wie JTL-Shipping arbeitet, muss nichts weiter tun – die Anpassung erfolgt automatisch.
Manuelle Kennzeichnung nicht vergessen: Falls Euer System das Label nicht automatisch anpasst, muss die neue Kennzeichnung über das DHL Geschäftskundenportal erfolgen.
Aufkleber als Notlösung: In Ausnahmefällen sind diese gegen Entgelt bei DHL erhältlich.
Neue Zollvorschriften: Strengere Kontrollen ab Mai 2025
Während der Zoll in der Vergangenheit oft kulant war und Sendungen trotz unvollständiger Angaben durchgelassen hat, wird ab dem 01.05.2025 deutlich härter kontrolliert. Fehlen wichtige Informationen, wird das Paket ohne Ausnahme an den Absender zurückgeschickt – auf dessen Kosten.
Die neuen Anforderungen betreffen Händler, die mit DHL Paket International (Tradelane CH) oder DHL Europaket (inkl. CH, GB & NO) versenden
Was sich konkret ändert
Ab sofort sind folgende Angaben verpflichtend, damit eine Sendung erfolgreich exportiert werden kann:
- Detaillierte Warenbeschreibung (bisher oft unzureichend)
- Genaue Stückzahl pro Warenposition
- 6-stellige Zolltarifnummer (HS-Code) für Sendungen ohne Ausfuhranmeldung
- 8-stellige Zolltarifnummer (HS-Code) für Sendungen mit Ausfuhranmeldung
- Exaktes Gewicht pro Artikel
- Warenwert mit exakter Währungsangabe
Bei Sendungen, die eine Ausfuhranmeldung benötigen (ab 1.000 EUR Warenwert), muss die Master Reference Number (MRN) elektronisch übermittelt werden.
Ziel dieser Neuerungen ist, dass die Transparenz in grenzüberschreitenden Lieferketten zu erhöhen und damit papierlose Zollprozesse weiter vorzubereiten. Detaillierte Informationen zu den Zollvorschriften findet Ihr auch in der Übersicht von DHL.
Gut zu wissen: JTL-Wawi unterstützt bereits alle Zollanforderungen. In der kommenden Version JTL-Wawi 1.10.8.0 wird die MRN-Nummer als zusätzliche Angabe in den Sendungsdaten integriert. Wer mit JTL-Shipping arbeitet, kann sich darauf verlassen, dass alle relevanten Informationen automatisch übermittelt werden.
Jetzt handeln und Umstellung erleichtern
Die neuen Gewichtskennzeichnungen und Zollvorschriften betreffen viele Händler, aber mit einer durchdachten Versandstrategie könnt Ihr Eure Prozesse optimieren und gleichzeitig Kosten sparen. Wer mit einer automatischen Versandlösung wie JTL-Shipping arbeitet, muss sich um die Umstellung keine Gedanken machen – alle Anpassungen erfolgen automatisch.
Habt Ihr Fragen zur Umstellung oder sucht Ihr noch nach der optimalen Versandlösung? Dann lasst Euch jetzt kostenfrei beraten!
- Veröffentlicht am: 13. März 2025
- Kategorie Lösungen von Partnern
- Themen JTL-Shipping, Recht & Pflicht, Versand
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