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IT-Recht Kanzlei

Veröffentlicht am: 24. April 2024

Recht behalten – Wie und warum Ihr als Onlinehändler Eure Marke anmelden solltet

Ihr glaubt, Markenschutz ist nur was für die ganz großen Player im E-Commerce und für Euch nicht relevant? Das Gegenteil ist der Fall! In einem schnelllebigen und wettbewerbsintensiven Umfeld wie dem Onlinehandel ist es entscheidend, die eigene Marke zu schützen und zu stärken. In diesem Blogbeitrag zeigen wir auf, warum der Schutz der eigenen Marke nicht nur ein wichtiger rechtlicher Aspekt ist und was es bei der Anmeldung zu beachten gilt.

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Markenanmeldung – ist das wirklich nötig?

Als Onlinehändler ist Euer Erfolg zu einem großen Teil von Eurer Reputation abhängig. Ohne Markenanmeldung seid Ihr jedoch nicht davor geschützt, dass ein fremder Händler denselben Markennamen nutzt und Euch nicht nur potenzielle Kunden wegschnappt, sondern auch durch geringere Produktqualität und schlechten Service Eure Reputation negativ beeinflusst. Behaltet die Hoheit über dieses wichtige Marketinginstrument, welches das Image und die Identität Eures Handels stärkt.

Auch für Euren Multichannel-Handel kann dieser Schutz von entscheidender Bedeutung sein, denn das Problem von Produktfälschungen ist auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay allgegenwärtig. Eine Markenanmeldung kann entscheidend sein, um rechtliche Schritte gegen Fälscher einzuleiten. Durch die Anmeldung und den Schutz Eurer Marke könnt Ihr nachweisen, dass Ihr der rechtmäßige Inhaber seid und gegen Personen oder Unternehmen vorgehen, die versuchen, Eure Marke ohne Genehmigung zu nutzen oder gefälschte Produkte zu verkaufen.

Registered Trademark Symbol auf Holztisch mit Laptop

Manche Plattformen verlangen von Verkäufern auch die Vorlage von Markennachweisen, insbesondere wenn es um den Verkauf bestimmter Markenprodukte geht. Eine eingetragene Marke erleichtert den Zugang zu diesen Marktplätzen und kann die Glaubwürdigkeit Eures Verkäuferprofils verbessern.

Zudem solltet Ihr die mit der Markenanmeldung einhergehende Wertsteigerung Eures Unternehmens nicht unterschätzen. Eine eingetragene Marke könnt Ihr als Vermögenswert betrachten – besonders dann, wenn sie eine hohe Bekanntheit und einen guten Ruf genießt.

Diese Risiken geht Ihr ohne Markenanmeldung ein:

Natürlich steht es Euch frei, Euch gegen eine Markenanmeldung zu entscheiden, da Ihr z.B. das Risiko einer Fälschung Eurer Produkte als gering einschätzt. Dabei müsst Ihr jedoch bedenken:
Wenn Ihr ein Zeichen als Marke zur Kennzeichnung Eurer Waren verwendet, welches nicht von Euch eingetragen und recherchiert wurde, lauft Ihr Gefahr, Schutzrechte Dritter zu verletzten.

Und auch wenn das von Euch verwendete Zeichen nicht durch die Rechte Dritter geschützt sein sollte, besteht immer die Gefahr, dass sich ein Konkurrent die Rechte daran vor Euch sichert und Euch damit von der Nutzung aussperrt.

Marke – was ist das überhaupt?

Eine Marke dient dazu, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen und zu schützen. Sie macht die Produkte eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheidbar. Markenanmeldungen können auf verschiedenen Ebenen erfolgen:

  • Nationale Marke: Schutz auf nationaler Ebene
  • EU-Marke: Schutz auf EU-Ebene
  • Internationale Registrierung (IR): Schutz auf internationaler Ebene

Als Marken können alle Zeichen wie Wörter, Namen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen oder dreidimensionale Gestaltungen eingetragen werden. Auch Aufmachungen, einschließlich Farben und Farbzusammensetzungen können geschützt werden. Jede dieser Markenarten erfordert eine grafische Darstellbarkeit, um sie ins Markenregister aufnehmen zu können.

Das solltet Ihr beachten:

Auch wenn die meisten Argumente für eine Markenanmeldung sprechen, gibt es ein paar Punkte, die Ihr Euch vorab bewusst machen solltet:

  • Kosten: Die Anmeldung einer Marke ist mit Kosten verbunden, die je nach Land und Umfang der Anmeldung variieren können. Diese umfassen Anmeldegebühren, ggf. Anwaltsgebühren und Übersetzungskosten sowie laufende Gebühren für die Aufrechterhaltung der Marke.
  • Zeitaufwand: Die Markenanmeldung kann einige Zeit in Anspruch nehmen und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Einreichung der Antragsunterlagen. Je nach Land und Verfahren kann es einige Monate bis Jahre dauern, bis die Marke registriert ist.
  • Begrenzter Schutzbereich: Der Schutz einer Marke ist auf die Waren beschränkt, für die sie eingetragen ist. Das bedeutet, dass der Schutz nicht automatisch für alle Arten von Produkten gilt, sondern nur für diejenigen, die bei der Anmeldung spezifiziert wurden.
  • Markenüberwachung: Nach der Registrierung Eurer Marke seid Ihr als Markeninhaber dafür verantwortlich, deren Verwendung zu überwachen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Markenrechtsverletzungen einzuleiten. Dies erfordert oft zusätzlichen Aufwand und Ressourcen.

Wie entsteht der Markenschutz?

Wann ein Markenschutz entsteht, ist rechtlich genau festgelegt, und zwar im § 4 MarkenG:

In Deutschland entsteht der Markenschutz gemäß dem Markengesetz (MarkenG) mit der Eintragung der Marke in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Durch diese Eintragung erwirbt der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke für die in der Eintragung bestimmten Waren und Dienstleistungen zu verwenden.

Markenschutz kann auch durch Benutzung erworben werden, ohne dass die Marke eingetragen ist. Dies wird als „gewohnheitsmäßiger Markenschutz“ bezeichnet. Dieser entsteht durch die Nutzung im geschäftlichen Verkehr, sofern die Marke allgemeine Anerkennung im Markt hat, also von vielen Leuten als Zeichen für bestimmte Produkte erkannt wird. Es kann jedoch sehr schwieriger sein, diesen Schutz durchzusetzen.

Notorische Bekanntheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Marke, die in einem bestimmten Marktsegment oder generell eine außergewöhnliche Bekanntheit erlangt hat, einen erweiterten Schutz genießt, auch wenn sie nicht in diesem spezifischen Marktsegment genutzt wird. Notorische Bekanntheit kann insbesondere in Fällen von Produktpiraterie oder Markenrechtsverletzungen eine wichtige Rolle spielen, da sie dem Markeninhaber einen erweiterten Schutz gegenüber Nachahmungen und Missbrauch seiner Marke verschafft.

Auch wenn die offizielle Anmeldung einer Marke nicht der einzige Weg ist, diese zu schützen, so ist es zweifellos ratsam, so zu verfahren. Ein Schutz durch Nutzung oder notorische Bekanntheit ist selten eindeutig und im Streitfall mit hohen Kosten sowie einem ungewissen Ausgang verbunden.

Wie melde ich eine Marke an?

Wenn nun die Entscheidung für die Markenanmeldung gefallen ist, läuft die Anmeldung wie folgt ab:

  1. Markenrecherche: Solltet Ihr eine Marke anmelden, die einer bereits bestehenden sehr ähnlich ist, kann es passieren, dass der Inhaber dieser Marke Widerspruch beim DPMA einlegt. Das kann die Löschung der neu eingetragenen Marke zur Folge haben. Um dies und die dadurch entstehenden Kosten zu vermeiden, ist eine gründliche Recherche vor der Anmeldung essenziell.
  2. Anmeldung: Ihr habt die Möglichkeit, Eure Marke elektronisch beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden und dort ins Register eintragen zu lassen. Das auszufüllende Formular enthält Informationen über den Anmelder, die zu schützende Marke und die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke verwendet werden soll. Gemeinschaftsmarken (die Bezeichnung bezieht sich auf die EU) werden direkt beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) elektronisch angemeldet. Die Anmeldung von internationalen Marken erfolgt bei der World Intellectual Property Organization (WIPO). Unabhängig davon können Gemeinschafts- und internationale Marken auch bei jedem nationalen Markenamt eingetragen werden.
  3. Prüfung: Wurde der Antrag zur Anmeldung eingereicht, prüft das Markenamt, ob die Anmeldung den formellen Anforderungen entspricht und der Eintragung der Marke keine Schutzhindernisse entgegenstehen. Achtung! Dies beinhaltet nicht die Frage, ob die einzutragende Marke mit einer älteren kollidiert.
  4. Aufnahme in das Register: Sind sämtliche Voraussetzungen gegeben, wird die Marke in das Register aufgenommen. Der Anmelder erhält eine Eintragungsurkunde mit dem dazugehörigen Registerauszug und die Eintragung wird im amtlichen Markenblatt veröffentlicht.

Wie viel kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten für die Anmeldung einer Marke können je nach Land, in dem die Anmeldung erfolgt, sowie je nach Umfang und Komplexität des Markenschutzantrags variieren und setzen sich aus einer Anmeldegebühr sowie gegebenenfalls zusätzlichen Gebühren für die Klassifizierung der Waren zusammen.

Viele Unternehmen beauftragen einen Markenanwalt oder eine Markenagentur, um die Anmeldung ihrer Marke vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter und Umfang der Dienstleistung.

Wenn Ihr die Marke in einem Land anmeldet, in dem eine andere Amtssprache verwendet wird, können Übersetzungskosten fällig werden.

Bedenkt auch, dass nach der Registrierung der Marke laufende Gebühren für die Aufrechterhaltung der Registrierung sowie Verlängerungskosten anfallen.

Gebührentabelle Markenanmeldung DPMA und EUIPO

Wie lange gilt die Schutzdauer?

Eine eingetragene Marke, egal ob für Deutschland (deutsche Marke) oder die EU (Unionsmarke), beginnt mit dem Tag der Anmeldung und läuft nach 10 Jahren aus. Wer den Schutz der Marke beibehalten will, muss einen Antrag auf Verlängerung für weitere 10 Jahre stellen bzw. die Verlängerungsgebühr zahlen, ansonsten verfällt der Schutz.

Macht jetzt den ersten Schritt zum Schutz Eurer Marke

Der Schutz einer Marke ist ein essenzieller Aspekt für den langfristigen Erfolg Eures Onlinehandels. Er schützt Euch vor finanziellen Schäden sowie dem Verlust Eurer Reputation und steigert gleichzeitig den Wert Eurer Marke.

Ihr wünscht Euch eine ausführliche Beratung zum Markenrecht oder anderen rechtlichen Themen im E-Commerce? Die IT-Recht Kanzlei berät Euch gerne!



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