Regelmäßige rechtliche Updates im Onlineshop - Gastbeitrag Händlerbund
Sandra May, Händlerbund Sandra May

Juristische Expertin bei OnlinehändlerNews, dem Online-Portal des Händlerbunds

Veröffentlicht am: 7. August 2019

Tipps vom Händlerbund: So stellen Sie Ihren Onlineshop rechtssicher auf

Einmal den Onlineshop mit Rechtstexten versehen und schon läuft der Hase? Dass es so einfach nicht ist, wird der Shop-Betreiber spätestens bei der ersten Abmahnung merken. Es reicht nämlich nicht aus, seinen Shop einmal auf den rechtlichen Stand der Dinge zu bringen. Unternehmer müssen stets am Ball bleiben. Die folgenden drei Beispiele zeigen, wie aus einem einmalig rechtlich abgesicherten Shop ein Garant für Abmahnungen werden kann.

Versandkostenangabe vor Checkout-Prozess

Die Versandkosten werden häufig erst im Warenkorb selbst oder auf der Checkout-Seite anzeigt. Das hat den Hintergrund, dass die Höhe der Versandkosten von den ausgewählten Produkten abhängen kann. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main festgestellt hat, ist das aber rechtswidrig. Demnach reicht es auch nicht aus, dass der Kunde auf der Produktseite darüber informiert wird, dass sich der Gesamtpreis „zzgl. Versandkosten” versteht. Bevor der Kunde den gefüllten Warenkorb ansieht, müssen die Versandkosten für ihn ersichtlich sein. Laut der EU-rechtlichen Vorgaben müssen dem Kunden nämlich alle für den Kauf wesentlichen Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden. Dieses „rechtzeitig” interpretiert das Gericht als „vor dem Warenkorb”.

Das bedeutet zwar nicht, dass der Händler feste Versandkosten angeben muss; er muss dem Kunden aber Informationen bereitstellen, aus denen sich die Versandkosten nachvollziehbar ergeben. Dies kann zum Beispiel durch eine Tabelle geschehen, die über eine Verlinkung am Produkt erreichbar ist.

Folgen des Urteils

Laut diesem Urteil sind Händler also verpflichtet, Informationen zur Höhe der Versandkosten immer dann anzugeben, wenn der Kunde die Ware in den Warenkorb legen kann, also nicht nur auf den Produktdetailseiten, sondern auch auf den Übersichtsseiten, wenn dort entsprechende Buttons vorgesehen sind.

Das dritte Geschlecht und Bestellformulare

Seit Dezember 2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, neben der Bezeichnung männlich, oder weiblich, auch „divers” als Geschlecht ins Geburtenregister eintragen zu lassen. Neu ist auch, dass komplett auf eine Angabe verzichtet werden kann. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf den E-Commerce: Laut dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darf niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden. Eine Benachteiligung liegt dann vor, wenn jemand aufgrund seines Geschlechts nicht in einem Online-Shop einkaufen kann. Ist nun aber in Bestellformularen lediglich an die Anrede „Herr” oder „Frau” als Pflichtangabe vorgesehen, werden Personen, die weder dem einen, noch dem anderen Geschlecht zuzuordnen sind, ausgeschlossen.

Folgen der gesetzlichen Neuerung

Um nicht wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesez belangt zu werden, müssen Händler ihre Bestellformulare anpassen. Das bedeutet, dass die Anrede entweder nicht mehr als Pflichtangabe gestaltet wird oder eine dritte Option hinzugefügt wird.

Die E-Privacy-Verordnung kommt

Eigentlich sollte sie bereits mit der Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten: Die E-Privacy-Verordnung. Während die DSGVO den allgemeinen Umgang mit personenbezogenen Daten zum Inhalt hat, zielt die E-Privacy-Verordnung direkt auf den E-Commerce ab und soll die elektronische Verarbeitung von personenbezogenen Daten regeln.

Wie genau die Regelungen aussehen sollen, ist allerdings noch unklar. Die Mitgliedsstaaten der EU tun sich mit einer Einigung schwer, so dass das Datum des Inkrafttretens immer weiter verschoben wird. Doch auch wenn die Verordnung erst 2020 (oder 2021) in Kraft tritt, sollten Unternehmer die Entwicklung nicht aus den Augen lassen! Es lohnt sich schon jetzt, den Schaffensprozess mit zu verfolgen, um sich weitestgehend auf die kommenden Veränderungen einzustellen.
Relevant wird die Verordnung nämlich in wichtigen Teilen des E-Commerce: Vom Einsatz von Cookies bis hin zum Direkt-Marketing per E-Mail.

Wichtig: Am Ball bleiben

Für Unternehmen ist ungeheuer wichtig, am Ball zu bleiben: Auch wenn die Gesetzgebung in Sachen Internet langsam in der heutigen Zeit ankommt, müssen die Gerichte in vielen Fällen Gesetze anwenden, die noch aus einer Zeit stammen, in der der Online-Handel in den Kinderschuhen steckte. Das hat zur Folge, dass die Anwendung des Rechts immer mal wieder variiert und sich Händler regelmäßig auf eine veränderte Rechtsansicht einstellen müssen.

Der Händlerbund hilft!

Die rechtliche Absicherung ihrer Onlinepräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Mit dem Händlerbund haben Sie einen kompetenten Partner an der Seite, der dafür sorgt, dass Ihr Online-Shop rechtlich stets auf dem aktuellen Stand der Dinge ist. Und wenn es doch mal schief geht, übernehmen wir für Sie im Rahmen unseres neues Professional Pakets die Gerichtskosten, Kosten des Gegners und Schadensersatzansprüche bis 5.000 Euro.

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